neue Dokumente RichtlinienAls direkte Folge der angenommenen Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ (Minder-Initiative) hat der Bundesrat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften (VegüV) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die „VegüV“ verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen unter anderem, das Stimmrecht der von ihnen gehaltenen Aktien im Interesse ihrer Versicherten auszuüben und ihr Stimmverhalten offenzulegen.

Die St. Ursen-Vorsorgestiftung nimmt die Stimmrechtsausübung bei Schweizer Aktiengesellschaften seit 1. Januar 2015 gemäss Art. 5.1 des Anlagereglements systematisch wahr. Dabei folgen wir grundsätzlich den Empfehlungen der Stiftung Ethos. Der Stiftungsrat überprüft jährlich die Richtlinien der Stiftung Ethos. Ab 2015 wird unser Stimmverhalten (vertreten durch die Stiftung Ethos) quartalsweise auf der Homepage publiziert. Wenn in Einzelfällen von den Empfehlungen der Stiftung Ethos abweichende Stimmen abgegeben worden sind, wird dies jeweils separat erwähnt.

Die entsprechenden Publikationen sind in gedruckter Form auf Anfrage bei der Geschäftsführung erhältlich.

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Reporting zum Stimmverhalten

 

PDF Stimmverhalten Q4/2020

PDF Stimmverhalten Q3/2020

PDF Stimmverhalten 02/2020

PDF Stimmverhalten Q4/2019